EMIRATES EXCLUSIVE HOTELS
Ausführliche Reisebedingungen
Lieber Reisegast,
bitte schenken Sie diesen ausführlichen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie (nachfolgend "Reisender" genannt) diese Reisebedingungen an.
Sie gelten für alle Leistungen, die von Emirates Exclusive Hotels (nachfolgend "Veranstalter"
genannt) im Bereich seiner Websiten* ("Websites") angeboten werden.
*Websites:
www.emirates-exclusive-hotels.com
www.emirate-exklusiv-hotels.de
www.dubai-exclusive-hotels.com
www.dubai -exklusiv-hotels.de
www.abu-dhabi-exclusive-hotels.com
www.abu-dhabi-exklusiv-hotels.de
www.ajman-exclusive-hotels.com
www.ajman-exklusiv-hotels.de
www.fujairah-exclusive-hotels.com
www.fujairah-exklusiv-hotels.de
www.sharjah-exclusive-hotels.com
www.sharjah-exklusiv-hotels.de
www.ras-al-khaimah-exclusive-hotels.com
www.ral-al-khaimah-exklusiv-hotels.de
www.umm-al-qaiwain-exclusive-hotels.com
www.umm-al-qaiwain-exklusiv-hotels.de
Diese Bedingungen ergänzen die §§ 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:
1. Leistungen, Buchung und Vertragsschluss
1.1 Die Leistungsbeschreibungen der Reisen auf der Webseite stellen keine bindenden Vertragsangebote des Veranstalters dar. Mit der Buchung über die Webseite bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit dem Veranstalter zustande, sobald dem Reisenden eine E-Mail des Veranstalters zugeht, die die Buchung der Reise bestätigt (im folgenden "Reisebestätigung").
1.2 Die Buchung erfolgt durch Ausfüllen des Buchungsformulars auf der Webseite. Vor dem Betätigen des "Buchen"-Buttons kann der Reisende in einem Bestätigungsfenster die von ihm eingegebenen Daten überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Reisende die Reisebestätigung. Die Reisebestätigung sollte durch den Reisenden ausgedruckt werden. Auch erhält der Reisende die Reiseunterlagen mit Sicherungsschein unverzüglich nach Vertragsschluss angezeigt, deren
Ausdruck ebenfalls empfohlen wird.
1.4 Die Reisebestätigung enthält den sog. Reiseplan des Reisenden. Bei dem Reiseplan handelt es sich um eine Übersicht über die einzelnen gebuchten Reisekomponenten und deren Preise. Dem Reiseplan beigefügt sind die Reiseunterlagen und der Sicherungsschein. Weicht die Reisebestätigung von dem Angebot ab, ist der Veranstalter an das neue Angebot zehn
Tage lang gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist das Angebot ausdrücklich annimmt.
1.5 Die Anmeldung erfolgt durch den Reisenden auch für alle in der Buchung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Reisende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.6 Die Reiseunterlagen dienen der Vorlage beim Check - In Schalter der Fluggesellschaft bzw. beim Hotelier. Die Einreise in bestimmte Länder außerhalb der Europäischen Union ist nach den dortigen Vorschriften nur im Rahmen eines Pauschalarrangements (Beförderung und Unterkunft) möglich. Kann der Reisende einen gegebenenfalls erforderlichen Unterkunftsbeleg beim Check-In nicht vorweisen, darf die Fluggesellschaft daher seine Beförderung trotz gültigen Flugscheins verweigern. In diesem Fall fällt eine Stornogebühr
gemäß Ziffer 6.5 an. Ziffer 6.4 Satz 2 findet ebenfalls Anwendung.
2. Formerfordernis, Ansprechpartner
2.1 Änderungen oder Ergänzungen zu den vom Veranstalter angebotenen Reiseleistungen, sonstigen Leistungen sowie zu den Reise- und Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Veranstalter und können nur per E-Mail (Textform) oder schriftlich getroffen werden.
2.2 Der Reisende hat alle Mitteilungen und rechtlichen Erklärungen an oder für den Veranstalter, die sich im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ergeben, ausschließlich an dessen Internet-Service-Center zu richten. Dies gilt auch und insbesondere für den Fall, dass der Reisende eine Leistung des Veranstalters als nicht vertragsgemäß rügen will (Mängelanzeige). Die Kontaktinformationen sind auch in der Reisebestätigung hinterlegt und lauten wie folgt:
Emirates Exclusive Hotels
Oraniendamm 70
13469 Berlin
Tel.: +49 (0)30 ? 40 30 40 90*
Fax: +49 (0)30 ? 43 47 77 44*
E-Mail: info@emirates-exclusive-hotels.com
(*Verbindungsgebühren gemäß dem Vertrag Ihres Anbieters)
3. Bezahlung
3.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein wird dem Reisenden zusammen mit den Reiseunterlagen zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Dieser ist jederzeit im Reiseplan abrufbar.
3.2 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 %, des gesamten Reisepreises fällig. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig und sind in keinem Falle ? auch nicht anteilsmäßig nach der Stornostaffel in Ziffer 6 ? von dem Veranstalter zurückzuerstatten.
3.3 Generell wird der Anzahlungsbetrag innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss, der Betrag für die Restzahlung ca. 35 Tage vor Reiseantritt im Lastschriftverfahren von Ihrem Konto eingezogen. Bei der Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Restzahlung durch die erneute Eingabe der Kreditkartendaten in einem entsprechenden Formular. Der Betrag wir
innerhalb einer Woche abgebucht.
3.4 Bei Buchungen, die weniger als 35 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis vor Bereitstellung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines per E-Mail sofort fällig. Bis zur Zahlung des vollständigen Reisepreises kann der Reiseveranstalter die Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen verweigern.
3.5 Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 6), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden sofort fällig.
3.6 Der Veranstalter behält sich vor, etwaige Rückbelastungskosten, die im Zusammenhang mit der vertragswidrigen Nichteinlösung von Kreditkarten- oder Kontobelastungen entstehen, an den Kunden weiter zu berechnen. Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Verwaltungskosten, die ihm oder dem Anbieter im Zusammenhang mit einer Buchung per Kreditkarte entstehen, zusätzlich zu berechnen.
3.7 Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt der Veranstalter die Bankverbindung des Reisenden, seine Adresse, sowie das Einverständnis zum Lastschriftverfahren. Bei Bezahlung mit einer Kreditkarte werden die Kreditkartendaten in der Buchungsmaske abgefragt. Sensible persönliche Daten wie Kreditkartennummer, Name und Adresse werden dabei unter Verwendung der SSL- Technologie verschlüsselt.
3.8 Bei Abbuchungswerten ab Euro 5.000,- benötigen wir bei Bezahlungen per Kreditkarte die Kopie der Vorder- und Rückseite der Kreditkarte. Die Kopie kann per Fax (siehe 2.2.) oder per E-Mail in einem elektronischen Format übermittelt werden. Sie erhalten einen entsprechenden Hinweis.
3.9 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Reisende auch nach Mahnung nicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Veranstalter kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 6.5 verlangen.
4. Vertragliche Leistungen, Leistungsänderungen
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den
Leistungsbeschreibungen des Veranstalters auf der Webseite sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor
Buchung selbstverständlich informiert wird, soweit er bereits ein Angebot abgegeben hat.
4.2 Eine Betreuung vor Ort durch eine Reiseleitung ist nicht geschuldet.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, eventuelle Gewährleistungsansprüche geltend zu
machen, wenn die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er der Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
6. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Rücktrittsgebühren
6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter (Anschrift siehe unter Ziffer 2.2). Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder per E-Mail zu erklären.
6.2 Tritt der Reisende zurück oder tritt er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 12 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht an, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendunge (Rücktrittsgebühren) verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendun der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
6.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
6.4 Die Rücktrittsgebühren richten sich nach der unter 6.5 folgenden Staffelung. Dem Reisenden bleibt jedoch der Nachweis unbenommen, dass der Veranstalter einen wesentlich niedrigeren oder gar keinen Schaden erlitten hat.
6.5 Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich basierend auf dem Zugang der
Rücktrittserklärung bei dem Internet Service Center des Veranstalters (Kontaktdaten siehe unter Ziffer 2.2) in der Regel wie folgt:
bis zum 35. Tag vor Reiseantritt 20 %,
ab 34 Tage vor Reiseantritt 100 %
7. Umbuchung, Ersatzperson
7.1 Umbuchungen sind nicht möglich. Eine Umbuchung wird als eine Stornierung mit anschließender Neubuchung gewertet. Bitte beachten Sie die Stornierungsbedingung (Ziffer 6).
8. Reiseversicherungen
8.1 Der Veranstalter bietet Ihnen für Ihre Urlaubsreise Versicherungsschutz aus einer Reihe von Reise-Versicherungen zu günstigen Konditionen an. Einzelheiten dazu finden Sie hier: Versicherungen.
Alle Versicherungen müssen bei Buchung der Reise gebucht werden. Hinweise und Versicherungsbedingungen zu den angebotenen und den im Reisepreis eingeschlossenen Versicherungen sowie die Verbraucherinformation finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Der Reisende ist gegen Unfall durch die einzelnen Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaften) nach den jeweils gültigen Bestimmungen versichert.
9. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
9.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
10. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
10.1 Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweist der Veranstalter auf §651j BGB. Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
10.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes sind im Internet unter www.auswaertiges-amt.de oder unter der Telefonnummer: (030) 5000-2000 erhältlich.
11. Gewährleistung und Schadenersatz
11.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es ?unbeschadet der vorrangigen Leistungspflicht des Veranstalters - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an die örtlichen Vertreter des Veranstalters im Zielgebiet. Wird Ihrem Abhilfebegehren nicht Rechnung getragen oder ist an Ort und Stelle niemand vorhanden oder erreichbar, setzen Sie sich bitte direkt mit dem Veranstalter in Verbindung (siehe Ziffer 2.2). Der Veranstalter ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
Die Abhilfe kann er auch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
11.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel gemäß Ziffer 11.1 anzuzeigen.
11.3 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden des Veranstalters dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
11.4 Unbeschadet einer Minderung oder Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
12. Haftung
12.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung,
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
- die Richtigkeit der gemäß Ziffer 4.1 in den Vertrag einbezogenen Leistungsbeschreibungen,
- die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch nicht für Angaben in Hotel- oder Orts- Prospekten, die Sie sich selbst von Dritten besorgt haben.
12.2 Der Veranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
12.3 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.4 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden je Reisendem und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Ihnen wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfallversicherung empfohlen.
12.5 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, sämtliche Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/ Rechnung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners so als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen den Veranstalter sind.
12.6 Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten sowie bei sämtlichen Ausflügen auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn sie ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.
12.7 Gelten für eine von einem der Leistungsträger des Veranstalters zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter hierauf berufen.
13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem vom Veranstalter beauftragten Internet Service Center (Anschrift siehe unter Ziffer 2.2), geltend zu machen (Ausschlussfrist). Die Geltendmachung sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
13.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise oder gebuchte Reiseleistung dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
13.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
14.1 Der Veranstalter ist verpflichtet Staatsangehörige eines Staates der EU in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss, sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu informieren, soweit des Veranstalters dies möglich ist. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass der Veranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation des Veranstalters bedingt sind. Der Veranstalter haftet nicht für Ablehnung von Visa oder Entscheidungen örtlicher Behörden.
15. Datenschutz
15.1 Die dem Veranstalter zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages per EDV verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.
16. Vertragssprache/Gerichtsstand/Allgemeines
16.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.
16.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
16.3 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter:
Emirates Exclusive Hotels
Oraniendamm 70
13469 Berlin
Geschäftsführer: Rüdiger Schork
16.4 Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt
vorbehalten.
Juni 2008



